Wo darf seit dem 1. Januar 2022 keine Tabakwerbung mehr für Tabak und Zigaretten gemacht werden?

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Richtig ist auf Plakaten und Haltestellen.

Verbot für Außenwerbung

Seit dem 1. Januar 2022 darf Außenwerbung auf Plakatwänden oder Haltestellen für herkömmliche Tabakprodukte, also Tabak und Zigaretten, nicht mehr gemacht werden. Ab dem 1. Januar 2023 ist es auch verboten Außenwerbung für Tabakerhitzer zu machen und ab dem 1. Januar 2024 für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter.

Damit ist Außenwerbung nur noch für den Fachhandel möglich. Die Werbung darf aber auch nur an den Außenwänden oder im Schaufenster angebracht werden.

Werbeverbote, die es schon gibt

Werbeverbote für Tabak gibt es bereits in der Presse und anderen gedruckten Veröffentlichungen, im Internet, im Hörfunk und Fernsehen.

Ein Tabakwerbeverbot im Kino gibt es für Filme, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend sein können. Das heißt: Tabakwerbung ist nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich.

Warum sind die Verbote so wichtig?

Laut Bundesgesundheitsministerium sterben jedes Jahr mehr als 127.000 Menschen in Deutschland an den Folgen des Rauchens. Durch das Rauchen sterben nicht nur viele Menschen, es entstehen auch sehr viele Kosten für die Gesellschaft: 100 Milliarden Euro, allein durch Arbeitsausfälle und Krankheiten.

Die Tabakwerbeverbote sind wichtig, denn sie können dabei helfen Menschen nicht mehr zum Rauchen zu animieren und so zahlreiche Todesfälle und hohe Kosten verhindern.

Autor*innen und Quellenangaben

Autor*innen:

Lydia Brunn

Quellen: